M ü l l e r – I m m o b i l i e n

 

Allgemeine

G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n

1.

Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluß kommt. Die Provision beträgt im Allgemeinen beim Erwerb eines Ein-/Mehrf.-Hauses 2,5%, bei Wochenendhäusern oder eines Grundstücks wird eine Provision von 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis berechnet (oder was durch Sondervereinbarung vereinbart wurde). Bei gewerblichen Mietverträgen wird eine Provision von 3 % aus der 10-Jahresmiete zuzüglich gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. In Einzelfällen kann auch eine andere Provision vereinbart werden. Die Provision ist nach not. Kaufvertrag fällig.

2.

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

 

3.

Die Vergütungspflicht entfällt nicht durch einen späteren Rücktritt vom Vertrag durch seine Anfechtung, Wandlung, Nichtausführung, Aufhebung oder durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechts.

Sollten wir einen potenziellen Käufer nachweisen können, bei dem die Kaufpreiszahlung         des vom Verkäufer genehmigten Kaufpreises gesichert ist und der Verkäufer lehnt den         Verkauf ab, oder will aus persönlichen Gründen nicht mehr verkaufen, so wird eine               Aufwandsentschädigung von pauschal 2.000 € inkl. ges. MwSt. an Müller- Immobilien     fällig, dies gilt für den Verkäufer wie auch dem Käufer.

 

4.

Ist Ihnen das Angebotsobjekt bekannt, so können Sie sich nur darauf berufen, wenn Sie uns Ihre Vorkenntnisse innerhalb von 5 Tagen durch eingeschriebenen Brief mitteilen und nachweisen; andernfalls sind Sie bei Vertragsabschluß zur Provisionszahlung verpflichtet. Durch die Abgabe unseres Angebotes wird Ihnen kein Vorrang eingeräumt.

 

5.

Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer (Mieter und Vermieter) ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei vereinbarten Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung getroffen ist, darf eine Direktbesichtigung nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.

 

6.

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

 

7.

Mündlich getroffene Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

 

8.

Erfüllungsort ist Jeversen. Der Gerichtsstand ist Celle.